23.06.2010
Kultur Stadtentwicklung

Anfrage: Abriss des ega-Pavillons

Thomas Meier fragt:

der geplante Abriss des EGA Pavillons hat in den letzten Wochen eine breite öffentliche Diskussionen ausgelöst. Dabei wurde immer wieder der Erhalt des Pavillons als wichtiges architektonisches Zeugnis des modernen Bauens in den 1970er Jahren in Thüringen betont. In seinem Schreiben auf die Anfrage von Dr. Thumfart und Thomas Meier teilte der Geschäftsführer der Eigentümergesellschaft, der Erfurter Garten- und Ausstellungs GmbH (ega) Herrn Ruge mit:

"Damit stehen derzeit einer baulichen Entwicklung finanzieller Probleme und wegen der offenen denkmalrechtlichen Abstimmung auch fehlende planerische Vorhaben entgegen. Dies hat im Ergebnis dazu geführt, dass weder ein Auftrag für Bauleistungen noch für die Entwicklung eines Projektes erteilt wurde."

Jetzt mussten wir aktuell feststellen, dass die Innendecke des Pavillons abgerissen wurde. Deshalb möchten wir folgende Fragen stellen:

1. Gab es dafür eine Genehmigung für den Abriss der Innendecke, wie steht die TFB zur erteilten Abrissversagung des Gesamtgebäudes?

2. Welche aktuellen planerischen, gestalterischen und finanziellen Pläne gibt es für den Pavillon?

3. Kann nach der Freilegung der inneren Aussteifung schon das Ausmaß der Standsicherheitsprobleme benannt werden?

Antwort der Stadtverwaltung:

unter Einbeziehung des Geschäftsführers der ega Erfurter Garten- und Ausstellungs
GmbH beantworte ich die von Ihnen gestellte Anfrage bezüglich des Abrisses des ega Pavillons wie folgt:


1. Gab es eine Genehmigung für den Abriss der Innendecke, wie steht die TFB
zur erteilten Abrissversagung des Gesamtgebäudes?

Durch die Entkernung des ega- Pavillons wurde die unverzichtbare Voraussetzung
geschaffen, die notwendigen Erkenntnisse zur weiteren Verwertung der
Stahlkonstruktion und damit zur Sanierung des Bauwerkes zu erhalten.

Gemäß § 14 Absatz 3 Thüringer Denkmalschutzgesetz gilt ein Antrag im
Erlaubnisverfahren als genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb der gesetzlich
vorgegebenen Frist von drei Monaten beschieden wurde. Vor Fristverlauf bietet
sich der Behörde die Möglichkeit einer zweimonatigen Verlängerung der
Bearbeitungszeit. Damit liegt eine Genehmigungsfiktion vor. Einer weiteren
Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde bedarf es damit nicht - die
Abrissgenehmigung ist erteilt.


2. Welche aktuellen planerischen, gestalterischen und finanziellen Pläne gibt es
für den Pavillon?

Für die Sanierung des Pavillons sind derzeit 450 T Euro im Wirtschaftsplan des
Unternehmens eingestellt. Auf dieser finanziellen Grundlage wurde den Freien
Architekten Spangenberg + Braun der Auftrag für eine Entwurfsplanung zur
Sanierung des Pavillons erteilt. Weitere Planungsschritte erfolgen im
Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde, dem Thüringer Landesamt für
Denkmalschutz.   

3. Kann nach der Freilegung der inneren Aussteifung schon das Ausmaß der
Standsicherheitsprobleme benannt werden?

Das Fehlen einer Windaussteifung, wie vom Gutachter Prof. Dr. Engelmann im Vorfeld bereits angezeigt, hat sich bei der Freilegung bestätigt. Gleiches gilt für die bereits vom Sachverständigen angezeigten Feuchteschäden im Traufbereich mit erheblichen Fäuleschäden. Die Prüfung und Nachrechnung der Stahlkonstruktion erfolgt im Rahmen der laufenden Planung durch einen eingebundenen Statiker.

 

 
 
 
 
 

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