Sitzverteilung im Stadtrat (V. Legislatur 2009 – 2014) 
 Der Stadtrat Der Stadtrat ist das Hauptorgan der Gemeinde. Die Wahlperiode des Stadtrates beträgt 5 Jahre (V. Legislatur Juli 2009 bis 2014). Die einzelnen Ratsmitglieder werden als Stadträtinnen und Stadträte bezeichnet. In der Regel findet einmal im Monat eine Sitzung des Stadtrates statt. Die Sitzungsleitung übernimmt ein vom und aus dem Stadtrat gewählter Vertreter, der Stadtratsvorsitzende. In Erfurt bekleidet in dieser Legislatur Birgit Pelke (SPD) das Amt der Stadtratsvorsitzenden. Der Stadtrat entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten der Stadt, z.B. über die Finanzen, Bebauungspläne, Eröffnung und Schließung städtischer Einrichtungen, große Bauvorhaben, Grundstücksangelegenheiten, Steuern und Gebühren. Diese werden ihm zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Stadtratsversammlung ist jedoch kein Parlament im Sinne des Bundes- oder Landtages, sie verfügt nicht über Gesetzgebungskompetenz. Für die Arbeit und die Erledigung der vielfältigen Aufgaben des Stadtrates gelten die Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO). StadträtInnen sind ehrenamtlich tätig, sie erhalten für Ihr Engagement eine monatliche Aufwandsentschädigung und ein Sitzungsgeld. Für Erfurt können derzeit 50 Stadträtinnen und Stadträte gewählt werden. Ältestenrat Der Ältestenrat besteht aus dem Oberbürgermeister, dem Stadtratsvorsitzenden und den Fraktionsvorsitzenden. Er wird durch den Oberbürgermeister einberufen. Auf Verlangen einer Fraktion soll er innerhalb einer Woche nach Antrag tagen. Er ist ein politisches Beratungsorgan, das dem unverbindlichen Meinungsaustausch und der Unterrichtung der Fraktionen über wichtige Angelegenheiten dient. Anträge Anträge befassen sich mit aktuell politischen Inhalten sowie langfristigen Zielen, welche die verschiedenen Fraktionen verfolgen. Anträge sind nur zulässig, wenn der Stadtrat für den Gegenstand der Beschlussfassung zuständig ist. Antragsberechtigt sind die Fraktionen, der Oberbürgermeister, jeder Ortsbürgermeister und jedes Stadtratsmitglied sowie der Jugendhilfeausschuss. Anfragen Anfragen zu einem Sachverhalt der Stadt Erfurt können sowohl von den StadträtInnen als auch von den BürgerInnen gestellt werden. Ausschüsse Der Stadtrat hat zur Entlastung seiner Arbeit Ausschüsse gebildet. In diesen werden u.a. je nach Aufgabengebiet Anträge zur Stadtratssitzung vorberaten und Empfehlungen gegeben sowie Entscheidungen gefällt. Die Zusammensetzung der Ausschüsse entspricht der Mandatsverteilung im Stadtrat. Unsere Fraktion ist mit je einem Fraktionsmitglied und einem sachkundigen Bürger, welcher von der Fraktion benannt wird, in den Ausschüssen vertreten - mit Ausnahme des Hauptausschusses und Jugendhilfeausschusses aufgrund ihrer besonderen Rechtslage. In Erfurt bestehen derzeit folgende Ausschüsse: Hauptausschuss, Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben, Ausschuss für Soziales, Arbeitsmarkt und Gleichstellung, Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, Bau- und Verkehrsausschuss, Kulturausschuss, Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Beteiligung, Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ortschaften, Ausschuss für Schule und Sport sowie Jugendhilfeausschuss. Beigeordnete Der Stadtrat wählt fünf hauptamtliche und zwei ehrenamtliche Beigeordnete. Der erste Beigeordnete führt die Amtsbezeichnung „Bürgermeister“. Jeder Beigeordnete ist für den ihm durch den Oberbürgermeister übertragenen Geschäftsbereich verantwortlich. Die Verteilung in Erfurt stellt sich folgendermaßen dar: (1) Dezernat Finanzen und Liegenschaften: Hauptamtliche Beigordnete Frau Pablich (CDU) (2) Dezernat Bürgerservice und Sicherheit: Hauptamtlicher Beigeordneter Herr Hagemann (CDU) (3) Dezernat Stadtentwicklung und Umwelt: Hauptamtlicher Beigeordneter Herr Spangenberg (parteilos) (4) Dezernat Soziales, Bildung, Kultur: Hauptamtliche Bürgermeisterin Frau Thierbach (Linkspartei.PDS Fraktion) (5) Dezernat Bau und Verkehr: Hauptamtlicher Beigeordneter Herr Mlejnek (CDU)(6) Dezernat Innere Verwaltung: Leiter im Auftrag des OB Herr Frank Schmidt Beiräte Über die Ausschüsse hinaus kann der Stadtrat weitere Gremien bilden. Solche Beiräte können und sollen bestimmte Bevölkerungsgruppen für die Arbeit und die Probleme der Stadt interessieren und sie darin einbeziehen. In diesen werden Probleme diskutiert, Anregungen gegeben, Anliegen an den Stadtrat herangetragen usw.. Die Beiräte haben, im Gegensatz zu den Ausschüssen, keine Beschlusszuständigkeiten. In Erfurt gibt es zur Zeit den Ausländerbeirat, Behindertenbeirat und den Seniorenbeirat. Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister wird unmittelbar von den Bürgern der Stadt Erfurt gewählt und ist hauptamtlich tätig. Er leitet die Stadtverwaltung, bestimmt die Geschäftsverteilung und vollzieht die Beschlüsse des Stadtrates und der Ausschüsse. Derzeit ist Andreas Bausewein (SPD) Erfurts Oberbürgermeister. Die Wahl des Oberbürgermeisters findet alle 6 Jahre statt, das nächste Mal im Frühjahr 2012. Ortschaftsräte Ein Ortschaftsrat ist die für 5 Jahre gewählte Vertretung einer ehemaligen Gemeinde, die im Zuge der thüringischen Gemeindegebietsreform in die Stadt Erfurt eingemeindet wurde. Durch die Bildung eines Ortschaftsrates behält die Ortschaft ihr politisches Gewicht und kann ihre örtliche Identität besser wahren. Der Ortsbürgermeister als Vorsitzender des Ortschaftsrates hat in der Ratsversammlung Rederecht. Außerdem besitzen sie Antragsrecht. Zum Stadtgebiet Erfurt gehören folgende 33 Ortschaften: Alach mit Schaderode, Azmannsdorf, Bindersleben, Bischleben-Stedten, Büßleben, Dittelstedt, Egstedt, Ermstedt, Frienstedt, Gispersleben, Gottstedt, Hochheim, Hochstedt, Kerspleben mit Töttleben, Kühnhausen, Linderbach, Marbach, Mittelhausen, Möbisburg-Rhoda, Molsdorf, Niedernissa, Rhoda (Haarberg), Salomonsborn, Schmira, Schwerborn, Stotternheim, Sulzer Siedlung, Tiefthal, Töttelstädt, Urbich, Vieselbach mit Wallichen, Waltersleben, Windischholzhausen. Quelle: Uckel / Hauth / Hoffmann (2001) Kommunalrecht in Thüringen. München u.a.; Geschäftsordnung des Erfurter Stadtrates, Co-Autor: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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