OB-Wahl: Zulassung von AfD-Kandidat Möller neu prüfen

Jasper Robeck: OVG-Urteil kann nicht unberücksichtigt bleiben     

Anlässlich des heutigen OVG-Urteils zur Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz erklärt Jasper Robeck, Stadtratsmitglied für Bündnis 90/Die Grünen:

Das Urteil rückt die umstrittene Zulassung des AfD-Kandidaten Stefan Möller zur Oberbürgermeisterwahl in ein neues Licht. Das Innenministerium muss jetzt neu prüfen, ob der Richterspruch nun doch Konsequenzen erfordert.

Auch wenn der Landesverband bereits als gesichert rechtsextrem gilt, so konstatieren die gerichtlich festgestellten bundesweiten verfassungsfeindlichen Bestrebungen eine neue Qualität bei der Gesamtpartei. Das kann nicht ohne Auswirkungen bei der Beurteilung des OB-Kandidaten und AfD-Landesvorsitzenden Möller hinsichtlich dessen Verfassungstreue bleiben.

Laut § 32 Absatz 1 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes hat die Rechtsaufsichtsbehörde, also das Landesverwaltungsamt bzw. letztlich das Thüringer Innenministerium, bei der Vorbereitung der Wahlen auf die Einhaltung der Wahlvorschriften hinzuwirken. Die Zulassung von nichtwählbaren Bewerber*innen aufgrund der fehlenden Verfassungstreue wäre ein Wahlrechtsverstoß, bei dem das Innenministerium handeln muss.

V.i.S.d.P.:  Tely Büchner   (0361 655 2030)

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