„Die
neuen Bodenrichtwerte könnten Verdrängung und soziale Segregation in Erfurt weiter verstärken.
Aus unserer Sicht braucht es eine ernsthafte Prüfung von sozialen Erhaltungssatzungen
(umgangssprachlich: Milieuschutzgebiete) auch in Erfurt. Das Städtebaurecht gibt uns diese
Möglichkeit, wenn die Verdrängung angestammter Mieter*innen aus ihren Quartieren droht.
Dies gilt es in einer Voruntersuchung zu klären. Mit dem Milieuschutz würde sog. Luxussanierungen
vorgebeugt, aber notwendige Sanierungen könnten trotzdem stattfinden. Zudem entsteht
der Kommune bei anstehenden Veräußerungen von Häusern oder Wohnblocks die Möglichkeit
ein Vorkaufsrecht zu nutzen. Dieses Mittel hat sich als erfolgreich gegen Verdrängung
bewährt, deshalb sollten wir es auch für Erfurt in Erwägung ziehen.“