Astrid Rothe-Beinlich: Für zeitgemäße Aufklärung und Information
Über eine Abschaffung des §219a StGB wird seit Jahren bundesweit diskutiert. Während eine Entscheidung auf Bundesebene noch immer blockiert wird, handeln Städte überall in der Republik. Hamburg, Hannover, Berlin, Potsdam und nicht zuletzt auch Leipzig und Weimar haben Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen und Praxislisten, welche diese durchführen, auf ihren offiziellen Internetauftritten veröffentlicht.
„Es ist also höchste Zeit, dass auch Erfurt als Stadt dieser Verantwortung gerecht wird. Deshalb hat unsere Fraktion einen Antrag in der DS 1354/21 über den Sozialausschuss auf den Weg gebracht, der beinhaltet, dass die Stadt Erfurt unter der Rubrik „Frauen“ im Unterpunkt „Rat und Hilfe“ neben den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen auch rechtliche Informationen zum Abbruch von Schwangerschaften sowie eine Liste der Arztpraxen, die Abbrüche durchführen, veröffentlicht. Dieser Antrag fand im zuständigen Ausschuss breite Unterstützung. Auch die Stellungnahme der Verwaltung dazu fiel positiv aus. Am kommenden Mittwoch wird sich der Erfurter Stadtrat abschließend mit unserem Antrag beschäftigen. Für Mittwoch haben wir noch einen Beschlusspunkt ergänzt, für den wir ebenfalls um breite Zustimmung werben. Dieser beinhaltet die Bitte, auch die Liste der Bundesärztekammer mit zu veröffentlichen, welche alle Praxen umfasst, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden“, betont Astrid Rothe-Beinlich, grüne Fraktionsvorsitzende und Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
„Wichtig ist uns zudem, dass die Informationen wertfrei zur Verfügung gestellt werden, damit sich gemäß § 219 StGB kein Vermögensvorteil für die Stadt Erfurt ergibt“, stellt Rothe-Beinlich klar.
Der Bundesverband der Frauenärzt*innen stellte bereits im Februar 2018 fest: „Ein freier Bürger muss in einem Rechtstaat jederzeit freien Zugang zu allen für ihn relevanten Informationen haben. Dazu gehören ärztliche Informationen über medizinische Untersuchungs- und Behandlungsverfahren. Für Frauen schließt dies das Recht ein, Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und medizinischen Belange eines Schwangerschaftsabbruches ohne Einschränkungen und Hindernisse zu erlangen. Sachgerechte medizinische Information darf nicht unter Strafe stehen. Der Berufsverband der Frauenärzte unterstützt die Aufhebung des §219a, damit betroffene Frauen ihr Recht auf freien Zugang zu für sie relevanten medizinischen Informationen wahrnehmen zu können.“ (BVF 2018).
In diesem Sinne setzt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf eine breite Unterstützung am kommenden Mittwoch. „Dies sind wir allen, die sich in dieser schwierigen Situation auf der Suche nach wertfreien Informationen befinden, schuldig“, ist Rothe-Beinlich überzeugt.
V.i.S.d.P.: Tely Büchner (0361 655 2030)



























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