Alkoholverbot

Alkoholverbot

Alkoholverzehrverbot: Stadtverwaltung schafft Fakten auf dem Rücken der jungen Erfurter*innen!

Gestern erklärte der Ordnungsdezernent Andreas Horn, dass in der Erfurter Meienbergstraße künftig ein sogenanntes Alkoholverzehrverbot nach §27a Abs. 2 ThürOBG zwischen 22 – 6 Uhr gelten soll. Das Verbot begründet der Dezernent mit Lärmschutz der Anwohner*innen. Der Verkauf von Alkohol wird nicht beschränkt, nur der Konsum vor Ort. Maßnahmen nach Thüringer Ordnungsbehördengesetz kann die Stadtverwaltung ohne Beschluss des Stadtrats einführen. 

Dazu erklärt Jasper Robeck, Mitglied im Ordnungsausschuss:
Dieses Verbot ist ein fatales Signal an alle jungen Erfurter*innen! Die Stadtverwaltung hat es über Jahre verpasst das Nachtleben in geordnete Bahnen zu lenken und alternative Angebote für junge Menschen zu schaffen. Kurz vor den Feiertagen ein Verbot für Januar anzukündigen, zeigt das Desinteresse des Dezernenten an einer Lösung auf Augenhöhe!“ 

Weiter führt Stadtrat Jasper Robeck aus:
Die Anwohner*innen haben ein Anrecht auf ihre Nachtruhe. Leider wird die Stadtverwaltung damit nur scheinbar dieser Aufgabe gerecht. Mit dem kurzfristigen Verbot wird sich weder für die Feierenden noch für die Anwohnenden die Situation langfristig bessern. Bestenfalls entstehen neue Lärmprobleme an anderer Stelle, denn ohne Konzept wird es keine tragfähige Lösung geben. Zudem war die Verwaltung bis jetzt nicht willens, Zahlen zum hohen Maß an alkoholbedingten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vorzulegen, obwohl das Voraussetzung für ein Alkoholverzehrverbot ist. Die Stadtverwaltung sollte das Verbot zurückziehen und ein umfassendes Konzeptunter Einbindung aller Betroffenen für eine langfristige Lösung vorlegen.

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