Seit 1992 gibt es in Erfurt den Ausländerbeirat. Damit bekannte sich die Stadt Erfurt zur Gleichbehandlung ihrer ausländischen Mitbürger in der städtischen Gemeinschaft und bejahte die Teilnahme aller ausländischen Mitbürgerinnen an der politischen Willensbildung im Rahmen der bestehenden Gesetze. Am 24. November steht die Wahl des neuen Ausländerbeirates an. Dazu äußert sich Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN:
„21 Wahlvorschläge aus 10 verschiedenen Ländern finden sich auf der Liste für die anstehende Wahl des Ausländerbeirates. Zum ersten Mal dabei sind auch Vertreterinnen aus Syrien und Afghanistan. Diese breite Beteiligung freut uns sehr, denn es geht um die politische Mitbestimmung auf kommunaler Ebene und hier sollen möglichst viele Migrantinnen und Migranten einbezogen werden. Die Mitarbeit und Unterstützung in sozialen, kulturellen und asylrechtlichen Fragen ist auch ein Beitrag zur Integration. 14.000 Wahlberechtigte sind aufgerufen, ihre Vertreterinnen zu wählen und die Interessen der Mitbürgerinnen ausländischer Herkunft auf kommunale Ebene wahrzunehmen. Die wichtigsten Aufgaben sind es, gemeinsam mit dem Stadtrat die gesellschaftliche Situation und die Lebensverhältnisse der Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ausländischer Herkunft zu verbessern, die freie Entfaltung unterschiedlicher kultureller Gemeinschaften zu stärken, Toleranz Andersdenkenden gegenüber zu unterstützen, Diskriminierungen und Rassismus entgegenzuwirken sowie Verständnis und volle Akzeptanz zwischen den in der Stadt lebenden Deutschen und Nichtdeutschen unterschiedlicher Herkunft und Nationalität zu fördern und auf die Gleichstellung von Männern und Frauen hinzuwirken. Nutzen Sie deshalb Ihr Wahlrecht! Am 6. November gibt es eine Informationsveranstaltung zur Ausländerbeiratswahl. Dort kann man schon die eine oder andere Kandidat*in kennenlernen. Als Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN fänden wir es zudem schön, wenn sich der Beirat künftig als Integrationsbeirat verstehen und auch so nennen würde,“ so Astrid Rothe-Beinlich abschließend.
V.i.S.d.P.: Tely Büchner (0361 655 2030)
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Bearbeitungszeiten für Einbürgerung deutlich zu lang
„Die Beantwortung unserer Anfrage zeichnet ein ähnlich bedrückendes Bild wie bei der Erfurter Ausländer*innenbehörde, wenn die Bearbeitung von alltäglichen Anträgen sich unerträglich in die Länge zieht. Die Wartezeit auf einen ersten Termin beträgt im Schnitt ca. 14 Monate. Ab Antragsabgabe dauert die Aufnahme der Bearbeitung nochmals etwa ein Jahr. Das heißt, dass man in der Landeshauptstadt Erfurt heute über zwei Jahre auf die Bearbeitung eines Einbürgerungsantrags warten muss!“
Weiterlesen »
Foto: Henryk Niestrój
Erhöhung der Anwohnerparkgebühren ist ein Gebot der Vernunft
„Wer die Mobilitätswende will, muss auch der Erhöhung der Anwohnerparkgebühren auf ein angemessenes Niveau zustimmen. Viele Deutsche Städte sind bereits vorangegangen. So hat Freiburg vor kurzem eine Erhöhung auf 360 € pro Jahr beschlossen. Die Preise werden nach Fahrzeuglänge und sozial gestaffelt. Menschen, die Sozialleistungen oder Wohngeld beziehen, zahlen weniger. Für Menschen mit schweren Behinderungen und blauem Parkausweis entfällt die Gebühr. Die Staffelung nach Fahrzeuglänge ist gerecht: Menschen mit großen raumeinnehmenden SUVS zahlen mehr als die mit dem kleinen Opel. Daran sollte sich Erfurt orientieren.“
Weiterlesen »
Grüne Fraktion fordert Milieuschutzgebiete zu prüfen und Strategie für Gewerbemieten zu entwickeln
„Die
neuen Bodenrichtwerte könnten Verdrängung und soziale Segregation in Erfurt weiter verstärken.
Aus unserer Sicht braucht es eine ernsthafte Prüfung von sozialen Erhaltungssatzungen
(umgangssprachlich: Milieuschutzgebiete) auch in Erfurt. Das Städtebaurecht gibt uns diese
Möglichkeit, wenn die Verdrängung angestammter Mieter*innen aus ihren Quartieren droht.
Dies gilt es in einer Voruntersuchung zu klären. Mit dem Milieuschutz würde sog. Luxussanierungen
vorgebeugt, aber notwendige Sanierungen könnten trotzdem stattfinden. Zudem entsteht
der Kommune bei anstehenden Veräußerungen von Häusern oder Wohnblocks die Möglichkeit
ein Vorkaufsrecht zu nutzen. Dieses Mittel hat sich als erfolgreich gegen Verdrängung
bewährt, deshalb sollten wir es auch für Erfurt in Erwägung ziehen.“
Weiterlesen »