Zur Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt vom 17.11.2020
In der Allgemeinverfügung der Stadt Erfurt vom 17.11.2020 über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 heißt es, dass insbesondere Trauerfeiern, ob in geschlossenen Räumen oder freiem Himmel, mit mehr als 10 Teilnehmenden untersagt sind. Damit geht die Landeshauptstadt deutlich über die Allgemeinverordnung des Landes vom 7. November hinaus, in der gemäß § 3 Trauerfeiern explizit von den Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit ausgenommen sind.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezweifeln, dass diese strikte Erfurter Regelung für die Trauerfeiern unter freiem Himmel notwendig ist.
Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende der bündnisgrünen Stadtratsfraktion:
„Wir dürfen die schwierige Situation des Abschiednehmens in dieser Zeit nicht noch zusätzlich belasten. Bei Trauerfeiern unter freiem Himmel sind Abstandsregelungen meist recht unproblematisch einzuhalten. Von den sonst üblichen Beileidsbekundungen am Grab muss natürlich während der Pandemie abgesehen werden und auch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen steht nicht zur Diskussion.“
Julia Ströbel, Sprecherin des Erfurter Kreisverbands, ergänzt:
„Bei der Beisetzung auf dem Friedhof sollte die ganze Familie mit dabei sein können. Die Familie gibt gerade in diesen schweren Zeiten Trost. Sie dazu zu zwingen auszuwählen, welche Angehörigen an der Beerdigung einer geliebten Person teilnehmen dürfen, ist hingegen unnötig hartherzig.“





















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