Grüne werben für Schnelltests vor Stadtratssitzungen, eine FFP2-Maskenpflicht während der Sitzungen und gegenseitige Rücksichtnahme auf allen Ebenen
Die Corona-Pandemie begleitet uns nun beinahe seit einem Jahr. In dieser Zeit hat sich auch die Arbeit im Erfurter Stadtrat radikal geändert – für die ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte ebenso wie
für die Mitarbeiter*innen in den Geschäftsstellen und in der Verwaltung. Viele wichtige Entscheidungen sind verschoben worden, die Tagesordnung schiebt inzwischen einen Berg von mehr als 100 Punkten vor sich her. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
“Die aktuelle Debatte um mögliche Wege aus dem Corona-Lockdown darf uns nicht vergessen machen, dass das heimtückische Virus nicht aus der Welt ist. Auch die Auswirkungen der Mutationen kann noch niemand abschätzen. Wir werden lernen müssen, mit dem Virus zu leben. Und das erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und konsequente Schutzmaßnahmen für alle. Da es noch dauern wird, bis alle Bürgerinnen und Bürger, die dies wollen, geimpft sind, braucht es bis dahin bestmögliche Prävention, um die Gefährdungen für alle möglichst gering zu halten.
Für die ehrenamtliche Stadtratsarbeit in Form von Ausschuss- und Stadtratssitzungen schlagen wir daher vor, FFP2-Schutzmasken auch am Platz zu tragen. Offen wären wir hier auch für eine entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung, die dies verbindlich regelt.
Im gestrigen Hauptausschuss haben wir zudem die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob nicht allen Stadträtinnen und Stadträten Schnelltests vor den jeweiligen Sitzungen angeboten werden können. Immerhin kommen bei Stadtratssitzungen inklusive Mitarbeiter*innen immer zwischen 70 und 80 Menschen zusammen.
Mit dem konsequenten Tragen von FFP2-Schutzmasken und einem lückenlosen Testangebot sehen wir auch wieder die Möglichkeit, Stück für Stück die aufgeschobenen Entscheidungsvorlagen abzuarbeiten, damit wichtige Entscheidungen für die Entwicklung unserer Stadt nicht länger liegenbleiben”, so Astrid Rothe-Beinlich abschließend.
V.i.S.d.P.: Martin Kosny
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Pixabay by Pixels
Erfurter Grüne treiben Abschaffung der Vergnügungssteuer für Clubs voran
Die Erfurter Clubs werden entsprechend der Erfurter Vergnügungssteuersatzung im Steuergegenstand „Tanzveranstaltungen gewerblicher Art“ mit einer Kartensteuer von 20% besteuert. Die Clubkultur wird damit sachfremd mit Spielhallen gleichgesetzt.
Bereits während der Corona-Pandemie gab es Bestrebungen, eine Abschaffung des Steuergegenstandes vorzunehmen. Spätestens seit des sogenannten “Berghain-Urteils”, wonach Auftritte von DJs als „konzertähnliche”…
Weiterlesen »
GRÜNER Terminhinweis: Fahrrad-Demo mit David Maicher am 27. April
Der Kreisverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Erfurt lädt zur Fahrrad-Demo mit David Maicher am Samstag, den 27.04.2024 um 14.00 Uhr ein. Treffpunkt und Start sind am Willy-Brandt-Platz. Dazu erklärt der Oberbürgermeisterkandidat Maicher: „Trotz eines ständig steigenden Anteils des Radverkehrs und des erfolgreichen Radentscheids ist Erfurt immer noch kein sicheres Pflaster für…
Weiterlesen »
Pixabay ulleo
Grüne zur skandalösen Zulassung von Stefan Möller im Erfurter Wahlausschuss
Gestern hat der Erfurter Wahlausschuss über die Zulassung der Oberbürgermeisterkandidat*innen entschieden. Vor diesem Hintergrund erklärt Jasper Robeck, Stadtrat und Beobachter des Wahlausschusses: “Alleine die stundenlange kontroverse Beratung des Wahlausschusses weckte deutliche Zweifel daran, dass es sich bei Stefan Möller um einen bedenkenlosen Kandidaten handelt. Dem Wahlausschuss lagen alle Hinweise vor, um im Rahmen der Vorprüfung die Sachverhalte ausgiebig zu prüfen. Stefan Möller ist Landessprecher der gesichert rechtsextremen AfD Thüringen und Erstunterzeichner der ‘Erfurter Resolution’, dem Gründungsdokument des offiziell aufgelösten ‘Flügels’. Bereits dieser Umstand, der dem Wahlausschuss spätestens letzte Woche bekannt war, kann eine Zurechnung der rechtsextremen Politik der AfD zu Möller rechtfertigen. Dagegen wurden die rechtsextremen Hintergründe von Stefan Möller in der Entscheidung nicht behandelt.”
Weiterlesen »