Mietstadt Erfurt profitiert von Teilung der C02-Kosten!
Die Ampelkoalition hat am vergangenen Mittwoch ihren Gesetzentwurf zur Aufteilung der C02-Kosten vorgestellt. Mit einem Stufenmodell wird der eingeführte C02-Preis auf Vermietende und Mietende, je nach energetischem Gebäudezustand aufgeteilt. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiekosten erfolgt eine Entlastung der Mieter*innen. Den Vermieter*innen wird durch die Beteiligung ein Anreiz zur energetischen Sanierung des Gebäudebestands gegeben. Der Bau- und Gebäudebereich ist für bis zu 40% der deutschen Emissionen verantwortlich. Die benannten Änderungen sollen am dem 1. Januar 2023 gelten.
Dazu erklärt Jasper Robeck, Sprecher des Erfurter Kreisverbands von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Endlich überwinden wir das Vermietende-Mietende-Dilemma! Mit dem Gesetzentwurf schafft die Bundesregierung für die Mieter*innenstadt Erfurt perspektivisch Entlastung und einen wirtschaftlichen Anreiz den Gebäudebestand zu sanieren. Klimaschutz und Mieter*innenschutz gehen Hand in Hand!“
„Insbesondere die vielen Mieter*innen in Erfurt treffen die steigenden Energiekosten. Je schlechter der Gebäudezustand, desto höher ist dabei aber der Anteil, den Vermietende zu tragen haben. Diese können eigenhändig die energetische Sanierung vorantreiben und einen Beitrag zu effektivem Klimaschutz zu leisten. Selbstverständlich muss diese Änderung mit weiteren kurzfristigen Entlastungspakten einhergehen!“, so Doreen Denstädt, Sprecherin des Erfurter Kreisverbands, abschließend.
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