Am Mittwoch, den 10. Mai 2023, stellte Thüringer Bauministerin Karawanskij im Rahmen der Tage der Wohnungswirtschaft die überarbeitete Förderrichtlinie zum Sozialwohnungsbau des Landes Thüringen vor und kündigte das Inkrafttreten nach einer Änderung der Thüringer Wohnraumzuständigkeitsverordnung an. Dabei wurde die Richtlinie umfassend überarbeitet und das Antragsverfahren vereinfacht. Auch sollen nach Angabe der Ministerin Vorhaben von gemeinwohlorientieren Trägern stärker berücksichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund erklärt Jasper Robeck, Sprecher des Erfurter Kreisverbandes von Bündnis 90/Die Grünen und Sprecher für Wohnungspolitik der Erfurter Stadtratsfraktion: „Wir begrüßen die umfassende Reform der Richtlinie ausdrücklich. Zuletzt herrschte Stillstand und Unsicherheit im Sozialwohnungsbau, damit geht es wieder voran. In Zeiten steigender Baupreise ist die Beschleunigung des Verfahrens zentral für die Wohnungsunternehmen, um die Projekte tatsächlich umsetzen zu können. Auch die Ausweitung der Kriterien, beispielsweise für ökologisches Bauen, ist ein Schritt voran!“
Weiter erklärt Robeck: „Meiner Kenntnis nach gibt es aber weiter Probleme bei der TAB die Direktkredite als Eigenkapital anzuerkennen. Trotz entgegenlautender Bekundungen der Ministerin bleiben gemeinwohlorientiere Wohnprojekte aufgrund ihres Finanzierungsmodells praktisch von der Förderung ausgeschlossen. Dieses Problem muss im Austausch mit den Wohnprojekten zeitnah gelöst werden. Auch braucht es perspektivisch eine höhere Fördersumme sowie verstärkte Unterstützung zur klimaneutralen Sanierung.“
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