Robeck: Kulturelle Vielfalt erhalten und Rechtssicherheit für Clubkultur schaffen!
Die Erfurter Clubs werden entsprechend der Erfurter Vergnügungssteuersatzung im Steuergegenstand „Tanzveranstaltungen gewerblicher Art“ mit einer Kartensteuer von 20% besteuert. Die Clubkultur wird damit sachfremd mit Spielhallen gleichgesetzt.
Bereits während der Corona-Pandemie gab es Bestrebungen, eine Abschaffung des Steuergegenstandes vorzunehmen. Spätestens seit des sogenannten „Berghain-Urteils“, wonach Auftritte von DJs als „konzertähnliche“ Veranstaltungen zu werten sind, wenn der Auftritt des DJs im Vordergrund steht, besteht Handlungsbedarf zur Herstellung von Rechtssicherheit.
Ferner ist den Fraktionen des Erfurter Stadtrats bekannt, dass es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten kommt, beispielsweise aufgrund von Doppelbesteuerung bei Fremdveranstaltungen in Clubräumen durch Dritte. Andere Kommunen, beispielsweise Dortmund oder Bochum, haben bereits die „Tanzveranstaltungen gewerblicher Art“ abgeschafft. Nach dem Vorbild von Bochum soll die Gegenfinanzierung vorrangig über die Erhöhung der Hebesätze der Spielhallen und ferner aus dem Gesamthaushalt erfolgen.
Ein entsprechender Antrag[1] der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird durch die Fraktion DIE LINKE. und die Fraktion Mehrwertstadt Erfurt unterstützt und soll im Stadtrat am 15. Mai 2024 behandelt werden.
Dazu erklärt Jasper Robeck: „Wir erhalten die kulturelle Vielfalt in Erfurt, wenn wir Rechtssicherheit und Entlastung für die Clubkultur schaffen. Das Berghain-Urteil zwingt uns hier tätig zu werden, sonst drohen jahrelange Rechtsstreitigkeiten. Beispielsweise kann Techno nicht Weltkulturerbe sein und gleichzeitig wie süchtig machende Glücksspielgeräte besteuert werden. In Zeiten der Inflation und gestiegenen Anforderungen an die Clubbetreibenden droht ein Preisanstieg, der die finanzielle Hürde für die kulturelle Teilhalbe weiter erhöhen und dadurch die Lärmbelastung in den Erfurter Parks weiter erhöhen würde. Auch können wir nicht wollen, dass die Förderziele von bundes- bis städtischer Kulturförderung durch die Besteuerung gleich wieder aufgefressen werden. Clubs sind Kulturstätten uns müssen als solche behandelt werden. Wie absurd käme es uns vor, wenn jede*r Theaterbesucher*in nochmal 20% auf den Eintrittspreis draufzahlen müsste?“
Abschließend erklärt Robeck: „Wir präsentieren hier mit der ersatzlosen Streichung eine konsequente und fachlich saubere Lösung, die bereits zahlreiche Kommunen so vorgemacht haben. Eine Entscheidung muss zwingend noch im Mai getroffen werden, damit eine Satzung vorbereitet werden kann, die zu Beginn des Jahres 2025 wirksam wird. Wir sind in vielversprechenden Gesprächen, um eine Mehrheit im kommenden Stadtrat zu erreichen. Im Zusammenhang mit dem Beteiligungsprozess zur Erfurter Nachtkultur schaffen wir die Voraussetzungen, um die Clubkultur in ihrer hohen Bedeutung für eine attraktive und lebenswerte Stadt, in ihrer Rolle als Verwirklichungsort für junge Künstler*innen, als Arbeitgeberin sowie als Wirtschaftsfaktor zu stärken.“
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