GRÜNE ERFURT fordern weiter Aufklärung und Fehlerkultur vom Oberbürgermeister

Robeck: Fehler bei Ausschreibungsbeginn ursächlich für Schwierigkeiten bei Nachteulenvergabe

Am Freitag wurde bekannt, dass ein Widerspruch gegen die Vergabe der Erfurter Nachteulen gegen ein bekanntes Erfurter Sicherheitsunternehmen verworfen wurde. Damit steht fest, dass der Sicherheitsdienstleister den Zuschlag erhält.

Mit Schreiben an die Fraktionen hat der Oberbürgermeister angekündigt nach Vergabeentscheidung Akteneinsicht ermöglichen zu wollen. Damit ist eine Teilforderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Erfurt erfüllt. Nachdem die Dringlichkeit im letzten Finanzausschuss nicht zustande kam, wird der Antrag der Fraktion auf volle Transparenz, insbesondere auch zum Zustandekommen der Ausschreibung und ihrer vom Konzept abweichenden Bestandteile, am 26. März im Finanzausschuss beraten.

Dazu erklärt Jasper Robeck, Sprecher der Fraktion für Nachtkultur und Mitinitiator der Erfurter Nachteulen:

„Mit Bedauern nehmen wir die Entscheidung zur Kenntnis, die die Zukunft der Erfurter Nachteulen aufs Spiel setzt. Soweit es für uns nachvollziehbar ist, war die Entscheidung der Stadtverwaltung rechtmäßig und in erster Linie ursächlich die mangelhafte Ausschreibung. Insbesondere von dem neuen Oberbürgermeister Andreas Horn, der die Verantwortung für die Nachteulen Mitte letzten Jahres nach seiner Wahl abgab, erwarte ich eine echte Fehlerkultur.

Die monatelange Verzögerung der Ausschreibung seit Mai 2024 und das Abweichen vom Konzept in mehreren Punkten müssen kritisch hinterfragt werden. Daher begrüßen wir den ersten Schritt, die Akteneinsicht für Stadtratsmitglieder zu ermöglichen. Die Auswertung, die wir im Finanzausschuss vorschlagen, muss aber darüber hinausgehen und Handlungsoptionen für die Zukunft erörtern. Einerseits muss die Stadtverwaltung sicherstellen, dass Vertrauen in die Nachteulen bestehen kann und Netzwerkpartner nicht abspringen. Ohne das Beratungsnetzwerk im Hintergrund gerät die Vertragserfüllung in Gefahr.

Andererseits stellen sich aus unserer Sicht rechtliche Fragen, die es zu klären gilt: Schließen sich Sicherheitsdienstleistung und Awareness auf Stadtfesten aus? Welche finanziellen Auswirkungen hat der ausgefallene Dienst beim Karneval? Und stehen mit verspätetem Vertragsbeginn ausreichend geschulte Personen bereit? Dafür braucht es weitere Diskussion.“

V.i.S.d.P.:  Tely Büchner    (0361 655 2030)

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