Robeck: Mindestens 400 Personen pro Jahr verlieren Kurszugang in Erfurt
Anfang des Jahres ist bekannt geworden, dass das CSU-Bundesminister Dobrindt unterstellte BAMF die Mittel für freiwillige Integrationskurse massiv einschränkt. Zuvor wurden bereits die Mittel für Sprachkurse gekürzt. Ausweislich der Stellungnahme der Stadtverwaltung sind in Erfurt alleine bei der Volkshochschule schätzungsweise 400 Teilnehmende im Jahr betroffen. Hinzu kommen Hunderte bei den freien Trägern.
Dazu erklärt Jasper Robeck, Sprecher für Migration von Bündnis 90/Die Grünen Erfurt:
„Minister Dobrindt lässt Strukturen der Sprach- und Integrationskurse mutwillig kaputtsparen und verhindert Integration und Spracherwerb. Damit werden Menschen, auch in Erfurt, im Leistungsbezug gehalten, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten wollen und die als qualifizierte Arbeitskräfte in der Wirtschaft gebraucht werden. Eigentlich müsste man diesen Vorgang als ideologisch-motivierte Veruntreuung der Sozialhaushalte bezeichnen, die kurzfristig Härte gegen Migrant*innen demonstrieren will. Zudem ist es bestenfalls naiv, zu glauben, dass der Angriffskrieg auf die Ukraine zeitnah beendet wird oder nach Afghanistan abgeschoben werden könnte.“
„Über die nächsten fünf Jahre betrachtet, werden Tausende Migrant*innen vom Spracherwerb und Integrationskursen abgehalten, die für sichere Aufenthaltstitel benötigt werden. Daher fordern wir ein Erfurter Förderprogramm Sprache und Integration, um die ausfallenden BAMF Mittel abzufedern. So soll der Eigenbetrag für die freiwilligen Kurse begrenzt werden, damit diese weiter in Anspruch genommen werden können. Gleichzeitig soll sich der Oberbürgermeister über den Deutschen Städtetag dafür einsetzen, dass die Förderung wiederaufgenommen wird“, so Robeck abschließend.
Hier finden Sie die Anfrage und den Antrag zur Einrichtung eines Erfurter Förderprogramms für den nächsten Stadtrat.
Hintergrund:
Betroffen sind ausweislich des Schreibens des BAMF an die Träger insbesondere Ukrainer*innen und Geduldete, die angeblich keine Bleibeperspektive hätten. Bereits der Besitz einer Duldung nach § 60a ff. AufenthG ist Ausdruck dafür, dass die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden kann. Regelmäßig sind die Betroffenen über Jahre im Land, weil in bestimmte Staaten faktisch nicht abgeschoben kann.
Der Deutsche Städtetag hat sich bereits im Februar besorgt um die Zukunft der Integrationskurse gezeigt und deutlich gemacht, dass die Einschränkungen kein gutes Signal für die Städte seien.
V.i.S.d.P.: Astrid Rothe-Beinlich (0361 655 2030)

















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