Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Erfurter Stadtrat fordert, den Beschluss über die Annahme des Radentscheids und seiner Forderungen bereits im Sonderstadtrat am 28. April zu behandeln. In der regulären Stadtratssitzung am 5. Mai könnte die im ThürEBBG festgelegte 3-Monatsfrist nicht eingehalten werden.
Dazu erklärt Stadträtin und mobilitätspolitische Sprecherin der Fraktion, Laura Wahl: “Nach unserer Kenntnis soll die abschließende Behandlung des Radentscheid-Bürgerbegehrens erst in der Stadtratssitzung am 5. Mai stattfinden. Damit würde allerdings §15(2)ThürEBBG verletzt, nach dem das Bürgerbegehren innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung des Zustandekommens im Gemeinderat abschließend behandelt werden muss. Wenn der Oberbürgermeister die Behandlung daher nicht auf die Tagesordnung des Sonderstadtrats am 28.04. setzt, müssten wir das als unrechtmäßige Verzögerungstaktik werten. Wertschätzung gegenüber dem ehrenamtlichen Engagement von Erfurter*innen wäre es definitiv nicht.”
“Die Fraktionen wie auch die Aktiven des Radentscheids warten immer noch auf die angekündigte Alternativ-Vorlage des Oberbürgermeisters. Als bündnisgrüne Fraktion werben wir allerdings kräftig um Annahme der Ursprungs-Forderungen des Radentscheids. Diese sind mit dem entsprechenden politischen Willen gewiss umsetzbar und den Rückenwind der 12.700 Unterschriften sollten wir nun mitnehmen, um eine spürbare Stärkung des Radverkehrs in Erfurt vorzunehmen”, ist sich Laura Wahl sicher.
V.i.S.d.P.: Tely Büchner (0361 655 2030)
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Debatte zu bezahlbarem Wohnraum
Wahl: Es braucht einen konsequenten Fokus auf die Schaffung erschwinglicher Mietwohnungen. In die Debatte zu bezahlbarem Wohnraum in Erfurt mischt sich nun auch Stadträtin Laura Wahl ein. Im nächsten Stadtrat…
Weiterlesen »
Erfurter Grüne erfreut über ersten betreuten Taubenschlag in Erfurt
Robeck: Das ist der erste Schritt für ein ganzheitliches Stadttaubenmanagement Im Zusammenhang mit der heutigen Eröffnung des ersten städtischen, betreuten Taubenschlages erklärt Jasper Robeck, Stadtrat und Sprecher für Tierschutz…
Weiterlesen »
Pixabay by Pixels
Erfurter Grüne treiben Abschaffung der Vergnügungssteuer für Clubs voran
Die Erfurter Clubs werden entsprechend der Erfurter Vergnügungssteuersatzung im Steuergegenstand „Tanzveranstaltungen gewerblicher Art“ mit einer Kartensteuer von 20% besteuert. Die Clubkultur wird damit sachfremd mit Spielhallen gleichgesetzt.
Bereits während der Corona-Pandemie gab es Bestrebungen, eine Abschaffung des Steuergegenstandes vorzunehmen. Spätestens seit des sogenannten “Berghain-Urteils”, wonach Auftritte von DJs als „konzertähnliche”…
Weiterlesen »