Laura Wahl: Betroffenenperspektive in den Fokus der Aufklärung stellen!
Am 21. Oktober wurde in der Thüringer Allgemeine ein Beitrag zu Vorwürfen sexueller Übergriffe und Machtmissbrauch im Theater Erfurt veröffentlicht. Mittlerweile sind fast drei Wochen vergangen und die Fragen überwiegen bei weitem die Antworten. Deshalb hat die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den kommenden Stadtrat am 15.11.2023 eine aktuelle Stunde beantragt.
Dazu äußert sich Stadträtin Laura Wahl: „Sexuelle Übergriffe gegen Frauen sind keineswegs Privatsache, sondern ein strukturelles Problem. Die Frage ist daher (leider!) nicht, ob sie passiert, sondern wie der Umgang von Verantwortlichen bei derartigen Vorwürfen/Vorfällen ist. Für eine vollumfängliche Aufklärung ist ein sensibler Umgang mit solchen Vorfällen unter Beachtung und Einbeziehung der Perspektive von den Betroffenen deshalb unabdingbar. Diese Perspektive fehlt bisher sowohl in der Kommunikation des OB als auch im Aufklärungsprozess selbst.“
„Die Suspendierung und spätere fristlose Kündigung der Gleichstellungsbeauftragten Mary-Ellen Witzmann wirft zahlreiche Fragen auf. Es muss befürchtet werden, dass Betroffene damit ohne Vertrauensperson bleiben und keine Aussage machen. Unverständlich bleibt uns, warum die Gleichstellungsbeauftragte gekündigt wurde, bevor Ergebnisse aus der Untersuchung vorliegen. Der Oberbürgermeister hat in der Stadtratssitzung die Möglichkeit, wieder Vertrauen in den Aufklärungsprozess zu schaffen und den Eindruck der Behinderung von Aufklärung auszuräumen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, Antworten zu erhalten, wie eine lückenlose Aufklärung und der Schutz der Betroffenen gewährleistet werden kann“, so Wahl abschließend.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwartet Antworten auf folgende offene Fragen:
- Wie wird für die Betroffenen ein geschütztes Umfeld gewährleistet?
- Ist ein*e Opferanwält*in hinzugezogen worden?
- Welche Gründe liegen für die Suspendierung der Gleichstellungsbeauftragten Mary-Ellen Witzmann vor?
- Aus welchem Grund war die fristlos Kündigung nach bereits erfolgter Suspendierung unerlässlich und aufgrund welcher Rechtsnormen musste die Kündigung vor Abschluss des Aufklärungsprozesses ausgesprochen werden?
- Wie soll es vor dem Hintergrund der fristlosen Kündigung und einer gerichtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit, der ehemaligen Gleichstellungsbeauftragten im Rahmen des Aufklärungsprozesses noch möglich sein, entscheidende Angaben zum Sachverhalt zu machen?
- Welche gewichtigen Nachteile wären der LHE entstanden, wenn sie das erfolgte Kündigungsverfahren bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Untersuchung durch die Anwaltskanzlei zurückgestellt hätte?
- Wie lautet der konkrete Auftrag an die von der Stadtverwaltung beauftragte Anwaltskanzlei?
Welche Kompetenzen und welche Grenzen hat sie in ihrem Arbeitsauftrag? - Welche Aufgaben liegen in der Verantwortung der eingesetzten Kommission und wie begründen sich diese? Wer gehört dieser Kommission mit welcher Begründung an?
- Ist es richtig, dass es Missbrauchsvorwürfe bis weit in die letzten Jahre hinein gibt und wurde bzw. wird die ehemalige Gleichstellungsbeauftragte Birgit Adamek in den Aufklärungsprozess mit einbezogen? Wenn nein, warum nicht?
- Hat der Intendant des Hauses, Guy Montavon, das Gespräch mit den Mitarbeiter*innen im Haus zu den bekannt gewordenen Vorwürfen gesucht? Wenn nein, warum nicht?
- Ist die Verwaltung der Stadt mit der Mitarbeiterschaft im Theater Erfurt im Gespräch?
- Wohin können sich von sexistischer oder sexueller Gewalt betroffene Mitarbeiter*innen vertrauensvoll wenden, ohne Angst haben zu müssen, dass sie sich selbst oder denjenigen gefährden, an den sie sich wenden?
V.i.S.d.P.: Tely Büchner (0361 655 2030)
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