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Klimaschutz ist Mieterschutz! – Europäisches Parlament stimmt heute über wegweisende Richtlinie zu Gebäudeenergie ab

Gestern hat das Europäische Parlament eine entscheidende Richtlinie zugestimmt. Besonders daran ist, dass dieses ein enorm großes Potenzial hat, den Energieverbrauch in Gebäuden in ganz Europa spürbar zu reduzieren. Die neue Gebäuderichtlinie mit dem Namen „Energy Performance of Buildings Directive“ (EPBD), trägt dazu bei, die Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 im Vergleich zu 2015, um mindestens 60 % zu senken. Somit ist ein extrem wichtiger Schritt hin zum Ziel Klimaneutralität bis 2050 getan.

Mit der novellierten Richtlinie wird auf europäischer Ebene eine wichtige Grundlage geschaffen, die ganz konkret vor Ort bei den Bürger*innen, Verbraucher*innen und Mieter*innen wirkt. Insbesondere in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten, wie Erfurt, Weimar und Jena, wird die Richtlinie dabei helfen, die Nebenkosten für die Mieter*innen nachhaltig und langfristig zu stabilisieren und zu senken. In Erfurt beispielsweise wohnen 75% der Einwohner*innen zur Miete, ohne eigenen Einfluss auf den Sanierungszustand und Energieverbrauch. Damit erhöht sich der Druck auf die Vermieter*innen, endlich die tatsächlich notwenigen Sanierungen an den Gebäuden vorzunehmen, dabei sieht die Richtlinie auch sozialgerechte Unterstützungen vor. Weil bei einem schlechten Sanierungszustand besonders hohe Nebenkosten für die Mieter*innen anfallen, ist die Umsetzung der europäischen Richtlinie dringend notwendig. Denn: Mieter*innen mit geringem Einkommen oder bereits von Energiearmut betroffen sind, können sich häufig keine Wohnungen in einem entsprechenden Sanierungszustand leisten, der die aktuell extrem hohen Energiekosten minimieren kann. Deshalb: Klimaschutz ist Mieter*innenschutz.

Kernpunkte:

  • Gestern hat das Europäische Parlament über eine wegweisende Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden abgestimmt. Diese wird jetzt im Trialog finalisiert.
  • Die neue Richtlinie, Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) trägt zu dem Ziel bei, die Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 um mindestens 60 % im Vergleich zu 2015 zu senken.
  • Die Richtlinie hat das Potenzial, einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, da Gebäude in der EU für etwa 40% des Energieverbrauchs und 36% der CO2-Emissionen verantwortlich sind.
  • Die EPBD setzt Standards für die Energieeffizienz von Gebäuden in der EU und die vorgeschlagene Aktualisierung würde von den Mitgliedstaaten verlangen, dass alle Gebäude energieeffiziente Renovierungen durchlaufen, die den “Mindestenergieeffizienzstandards” (MEPS) entsprechen.
  • Mehr Jobs, mehr Unabhängigkeit von den internationalen Märkten von Heizöl und Gas, ein besseres Innenraumklima – die Vorteile einer solchen Maßnahme für die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Energieversorgung der EU sind erheblich.

Die Gebäude sind für etwa 40% des Energieverbrauchs und 36% der CO2-Emissionen in der EU verantwortlich. Das macht die EPBD zu einem wichtigen Instrument bei der Erreichung der Klimaneutralität bis 2050. Die EPBD legt Standards für die Energieeffizienz von Gebäuden in der gesamten EU fest. Die vorgeschlagene Reform würde zur Folge haben, dass alle Gebäude der Mitgliedstaaten Energie-Modernisierungen, gemäß den “Mindestleistungsanforderungen” (MEPS), durchlaufen. Dies kann und wird mittelfristig zu einer erheblichen Reduktion der Treibhausgasemissionen und des Energieverbrauchs in der gesamten EU führen.

Die Vorteile der EPBD für die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Energiesicherheit der EU sind erheblich. Eine Analyse von Climact und BPIE hat ergeben, dass die vorgeschlagene Aktualisierung die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 17 % und die Gasnachfrage um 7 % im Vergleich zu 2015 senken würde. Und noch ehrgeizigere Aktualisierungen könnten zu einer noch stärkeren Senkung der Emissionen und des Energiebedarfs führen.Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verabschiedung der EPBD eine vielversprechende Zukunft für die Bemühungen der EU zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung darstellt.

In Deutschland und Thüringen musste im vergangenen Jahr teilweise jede*r Vierte mehr als 10% des Einkommens für anfallende Energiekosten zahlen. Energiearmut betrifft zunehmend auch die deutsche Mittelschicht. Mit neuen Gebäudeenergierichtlinie kann dem Anteil der Bürger*innen, die von Energiearmut betroffen sind, entgegengewirkt werden. Leider haben konservative und liberale Parteien in der Schlussabstimmung im Europäischen Parlament versucht die Richtlinie noch aufzuweichen und weitreichende Ausnahmen einzufügen. Dieses Vorhaben hätte die eben erläuterten Vorteile und Chancen der Richtlinie zu nicht gemacht.

Der Angriff auf hohe Standards für Gebäude und Energie wird sich aber fortsetzen. Damit gefährden diese Akteur*innen nicht nur den Klimaschutz, sondern bezahlbare Nebenkosten für alle Mieter*innen.

Die Vorteile der EPBD für die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Energiesicherheit der EU sind enorm. Eine Analyse von Climact und BPIE hat ergeben, dass die vorgeschlagene Reformierung der Richtlinie die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 17 % und die Gasnachfrage um 7 % im Vergleich zu 2015 senken würde. Wird noch etwas weiter gedacht, so könnte die Reform zu einer noch stärkeren Senkung der Emissionen und des Energiebedarfs führen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verabschiedung der EPBD eine vielversprechende Zukunft für die Bemühungen der EU zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung darstellt. Aber vor allem nützt sie den Verbraucher*innen, die jetzt schon von Energiearmut betroffen sind oder es künftig sein könnten.

Es ist zu hoffen, dass die Mitgliedstaaten nun konkrete Schritte zur Umsetzung der in der Richtlinie geforderten Maßnahmen unternehmen. Nur so kann das notwendige Ziel einer deutlichen Steigerung der Energieeffizienz bis 2030 erreicht werden. Der Klimaschutz ist nicht nur für unseren Planeten wichtig, sondern auch für die Millionen europäischer Bürger*innen, die unter Energiearmut leiden. Hierzu brauchte es auch Förderprogramme und Unterstützungsleistungen, um Menschen mit geringem Einkommen bei den Sanierungsinvestitionen, die sich zwar mittelfristig rechnen, aber kurzfristig einigen finanziellen Aufwand bedeuten, zu unterstützen. Das Ziel muss es sein, dass eine warmmietenneutrale Sanierung gelingen kann. Dafür müssen die Förderprogramme und Unterstützungen von der Europäischen Ebene, über den Bund, bis zum Land Thüringen aufeinander abgestimmt werden.

In Thüringen hat das zuständige Ministerium für Umwelt und Energie mit zahlreichen Modellprojekten zur energetischen Sanierung und klimaneutralen Wärmeversorgung gezeigt, wie die Sanierungsanstrengungen Hand in Hand mit der Thüringer Wohnungswirtschaft gelingen können. Zuletzt wurde ein Modellprojekt mit Förderung von 2,3 Millionen Euro in Greiz zur klimagerechten Sanierung eines typischen DDR-Wohngebäudes angestoßen. Durch das Ministerium wird bereits die Erstellung von Sanierungsfahrplänen umfassend gefördert. Im Rahmen eines Modellprojektes des Bundes wird im Erfurter Südosten ein Hochhaus klimagerecht saniert. Mit Umsetzung der europäischen Richtlinie in nationales Recht müssen Modellprojekte zum Standard werden. Der Bund hat außerdem eine umfassende Förderprogramme für Eigentümer zum Heizungsaustausch und die Gebäudesanierung, beispielsweise über die KfW, aufgelegt. Die Kommunen müssen schon jetzt bei ihrer Wärmeplanung vorangehen und ihren eigenen Gebäudebestand in den Blick nehmen.

Die Mieter*innen – nicht nur in großen Städten – sind darüber hinaus auf eine engagierte Politik angewiesen, die soziale Herausforderungen mit ökologischen Notwendigkeiten zusammendenkt. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Richtlinie und appellieren an eine schnelle Umsetzung in nationales Recht!

Unterzeichner*innen:

Ann-Sophie Bohm, Landessprecherin von Bündnis 90/Die Grünen Thüringen, Mitglied im Weimarer Stadtrat, Mitglied im Aufsichtsrat der Weimarer Wohnstätte GmbH

Isabell Welle, Stadträtin in Jena, Mitglied im Kreisvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Jena, Mitglied im Aufsichtsrat der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck

Ramona Künzel, Kreissprecherin Bündnis 90/Die Grünen Erfurt, Sachkundige Bürgerin im Erfurter Sozialausschuss

Jasper Robeck, Kreissprecher Bündnis 90/Die Grünen Erfurt, Erfurter Stadtrat, Aufsichtsratsmitglied der Erfurter KoWo mbH

Luis Schäfer, Kreissprecher von Bündnis 90/Die Grünen Gera, Mitglied im Landesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Thüringen

Quellen:

https://energy.ec.europa.eu/topics/energy-efficiency/energy-efficient-buildings/energy-performance-buildings-directive_en

https://www.euractiv.com/section/energy/opinion/delaying-and-watering-down-home-renovations-is-short-sighted-and-unfair-to-citizens/

https://www.greens-efa.eu/opinions/epbd-energieeffiziente-gebaude-fur-mensch-und-planet/

https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/ralph-henger-maximilian-stockhausen-jeder-vierte-haushalt-gibt-mehr-als-zehn-prozent-seines-einkommens-fuer-energie-aus.html

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/waermewende-erste-serielle-sanierung-eines-wohngebaeudes-in-thueringen-vor-der-fertigstellung-muster-fuer-6000-baugleiche-gebaeude

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