Robeck: Flughafen Erfurt-Weimar steht langfristiger wirtschaftlicher Entwicklung der Landeshauptstadt entgegen
CDU und SPD haben sich presseöffentlich gegen ein Nachtflugverbot gewandt, mit dem Argument, dies gefährde den Wirtschaftsstandort. Der Erfurter Flughafen erhält aktuell 5,5 Mio. Euro Zuschuss. Zwar sollen es in der Zukunft bis zu einer Million weniger werden, jedoch sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 15 Mio. Euro eingeplant, die gegebenenfalls für weitere Investitionen notwendig werden könnten.
Dazu erklärt Jasper Robeck, Sprecher der bündnisgrünen Fraktion für Finanzen:
„Das Klammern an den Flughafen Erfurt-Weimar einzig aufgrund seiner angeblichen Bedeutung für den Erfurter Wirtschaftsstandort zeigt den Irrweg von CDU und SPD in Thüringen und Erfurt. Für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort braucht es vielmehr Ansiedlungen und Ausgründungen der Hochschulen, die weit mehr als jetzt unterstützt werden und für die die Rahmenbedingungen passen müssen. Volkswirtschaftlich betrachtet wäre der Zuschuss von rund 5,5 Mio. Euro, der in den kommenden Jahren nur wenig geringer ausfällt, viel besser in Investitionen in den Wirtschaftsstandort Erfurt und tatsächlich bezahlbaren Wohnraum investiert. Eine Fläche stünde mit dem Flughafen dafür bereits zur Verfügung. Insbesondere der Erfurter Wirtschaftsstandort, der bisher stark von Logistik geprägt ist, braucht bezahlbaren Wohnraum. Ferner könnte mit dem freiwerdenden Landeszuschuss auch eine Ansiedlungsstrategie unterlegt werden, die zur Diversifizierung des Standortes beiträgt.“
Dazu ergänzt Laura Wahl, Fraktionsvorsitzende:
„Unser Anliegen war es nicht, eine Grundsatzdiskussion zu führen, sondern lediglich die Beschwerdelage aus der Stadt aufzugreifen. Die vielen Rückmeldungen der letzten Tage, teilweise bis aus Weimar, bestärken uns darin, hier ein legitimes Anliegen vorzutragen. Die Gleichgültigkeit gegenüber der Nachtruhe der Erfurter*innen, die von Fluglärm betroffen sind, verwundert angesichts des Aktionismus, der beispielsweise wegen feiernder Jugendlicher in der Innenstadt spürbar wurde. In einem Nachtflugverbot einen Angriff auf den Wirtschaftsstandort oder den Flughafen als solchen zu sehen, greift nur, wenn dieser ohne diese Nachtflüge schlussendlich gänzlich seine finanzielle Berechtigung verlieren würde.“
V.i.S.d.P.: Astrid Rothe-Beinlich (0361 655 2030)
























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