David Maicher: Verlässlichkeit ist das A und O – der KJFP gilt bis 2027
Das Land Thüringen hat seine Richtlinie zur Förderung der Schulsozialarbeit rückwirkend zum 1.Januar 2026 geändert. Die nunmehr gültige Landesrichtlinie schreibt ab sofort eine Beteiligung der Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von mindestens 10 Prozent vor.
Bekannt wurde dies den Stadträten aufgrund einer seit gestern öffentlichen Drucksache, die im nächsten Jugendhilfeausschuss am 23.4.26 auf der Tagesordnung zur Vorberatung steht und den bestehenden Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) an die neue Landesrichtlinie anpasst.
Dazu erklärt David Maicher, grüner Stadtrat:
„Schulsozialarbeit ist heute wichtiger denn je. Viele Kinder und Jugendlichen leiden unter psychischen Problemen, Mobbing oder sonstigen Alltags- und Schulbelastungen. Dank Schulsozialarbeit finden sie in den Schulsozialarbeiter*innen wichtige Ansprechpartner für ihre Sorgen und Nöte.
Dass das Land seine Förderrichtlinie rückwirkend zum 1. Januar so geändert hat, dass eine Vollfinanzierung aus Landesmitteln nicht mehr zulässig ist, ist fahrlässig. Eigentlich brauchen wir sogar weit mehr Schulsozialarbeit an unseren Schulen, das sollte auch dem zuständigen Bildungsministerium bewusst sein.“
Erfurt hat in seinem Doppelhaushalt vorausschauend mehr Mittel als für das Vorjahr für Schulsozialarbeit eingestellt. So finden sich darin für 2026 und 27 je 3,965 Mio. Euro. In der vorgelegten DS 0501/26 heißt es allerdings: „Eine Einschätzung hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.“
„Das verstehen wir nicht. Die Stadt muss doch wissen, wie viel Geld sie nun vom Land bekommt und wie groß ggf. die Lücke ist. Wir erwarten hier vom Oberbürgermeister schnellstmöglich Transparenz mit Blick auf die Finanzierung. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass jetzt nicht die Träger zusätzlich belastet werden, die die Schulsozialarbeit im Auftrag der Stadt übernommen haben, sondern die Stadt die 10% Eigenanteil übernimmt. Auch sind wir es den Schulen schuldig, die Schulsozialarbeit mindestens in dem derzeit vereinbarten Umfang aufrechtzuerhalten. Sollten hier zusätzliche Mittel vonseiten der Stadt nötig werden, müssen diese spätestens im Nachtragshaushalt Berücksichtigung finden. Fakt ist, dass bis 2027 alle Schulen Kinderschutzkonzepte vorliegen haben müssen. Auch dafür braucht es die Expertise der Schulsozialarbeit“, ist David Maicher abschließend überzeugt.
Hier finden Sie besagte Drucksache DS 0501/26 und hier der Link zur neuen Förderrichtlinie des Landes: https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/assets/uploads/general/Richtlinie-Schulsozialarbeit-2026-bis-2030-vom-14.01.2026.pdf
V.i.S.d.P.: Astrid Rothe-Beinlich (0361 655 2030)































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