Erfurts Grüne initiieren Überarbeitung der Vergnügungssteuersatzung

Jasper Robeck: Erfurt in (rechts-)unsicheren Händen – Beschluss von SPD-Änderungsantrag gefährdet Anerkennung als Kulturorte

Gestern wurde im Stadtrat die Überarbeitung der Vergnügungssteuer beschlossen.

Auf grüne Initiative wurde, unter dem Titel ‘#clubsareculture: Vergnügungssteuersatzung überarbeiten’ die dringend notwendig Überarbeitung auf die Tagesordnung gesetzt und zuvor über mehrere Wochen mit den Fraktionen beraten und diskutiert.

Beschlossen wurde ein Änderungsantrag der SPD, der statt einer Streichung der ‘Tanzveranstaltungen gewerblicher Art’, lediglich eine Umstellung auf eine Pauschalsteuer, berechnet nach der Größe des Veranstaltungsraums vorsieht. Eine rechtliche notwendige Klarstellung, dass entsprechend des Berghain Urteils, konzertähnliche Veranstaltungen nicht besteuert werden dürfen, wird lediglich geprüft. Die Erfurter Clubs und Diskotheken werden nach der Erfurter Vergnügungssteuersatzung im Steuergegenstand ‘Tanzveranstaltungen gewerblicher Art’ mit einer Kartensteuer von 20% besteuert. Bereits während der Corona-Pandemie gab es von unserer Fraktion Bestrebungen, eine Abschaffung des Steuergegenstandes vorzunehmen. Spätestens seit des sogenannten “Berghain-Urteils”, wonach Auftritte von DJs als „konzertähnliche“ Veranstaltungen zu werten sind, wenn der Auftritt des DJs im Vordergrund steht, besteht Handlungsbedarf zur Herstellung von Rechtssicherheit.

Dazu erklärt Jasper Robeck: 

Durch die aktuelle Besteuerung wird die Clubkultur sachfremd mit süchtig machenden Spielautomaten gleichgesetzt. Seit Jahren kämpfen wir an der Seite der Clubs für die Anerkennung als Kulturorte, auch in der Besteuerung. Durch das wegweisende Berghain-Urteil gilt, dass immer wenn der Auftritt eines DJs im Vordergrund steht, es sich um eine kulturelle Veranstaltung handelt. Clubs sind Kulturstätten und müssen als solche behandelt werden. Wie absurd käme es uns vor, wenn jede*r Theaterbesucher*in nochmal 20% auf den Eintrittspreis draufzahlen müsste? Auch können wir nicht wollen, dass die Förderziele von bundes- bis städtischer Kulturförderung durch die Besteuerung gleich wieder aufgefressen werden. Sie bieten eine Plattform für künstlerische Ausdrucksformen, fördern die lokale Musikszene und tragen zur kulturellen Vielfalt bei.”

Wir freuen uns, dass mit dem gestrigen Beschluss nun immerhin der Stein ins Rollen einer jahrelangen Forderung gekommen ist. Der gegen Grüne, Linke und Mehrwerstadt getroffene Beschluss bleibt aber unzureichend, weil er nicht die zwingend notwendige rechtliche Klarstellung vornimmt, dass konzertähnliche Veranstaltungen von der Besteuerung ausgenommen sind. Unklar bleibt auch, ob und inwieweit ein Entlastungseffekt durch die Umstellung auf eine Pauschalsteuer erreicht werden kann. In Zeiten der Inflation und gestiegenen Anforderungen an die Clubbetreibenden überlässt die SPD die Entlastung der Clubs und die Dämpfung des Preisanstiegs dem Zufall. Damit  steigt die finanzielle Hürde für kulturelle Teilhabe weiter. Im Endeffekt wird sich auch die Lärmbelastung in den Erfurter Parks wieder erhöhen. Schlussendlich wird den Clubs die Anerkennung als Kulturort verweigert. 

Wir erhalten die kulturelle Vielfalt in Erfurt, wenn wir Rechtssicherheit und Entlastung für die Clubkultur geschaffen hätten. Dagegen hätte die Streichung der ‘Tanzveranstaltungen gewerblicher Art’ sofort Rechtssicherheit geschaffen und die Mindereinnahmen durch die Erhöhung der Automatensteuer möglicherweise teilweise gedeckt werden können. Andere Einnahmen hätten der Stadt durch die Berufung auf das Berghain-Urteil sowieso nicht weiter zur Verfügung gestanden. Es bleibt zu hoffen, dass im weiten Verfahren die Unklarheiten ausgeräumt werden können. Solange bleibt Erfurt in (rechts-)unsicheren Händen, wenn Clubbetreiber zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten gezwungen werden“, so Jasper Robeck abschließend.

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