Robeck: Oberbürgermeister Horn muss die Verantwortung für 45 Monate Wartezeit übernehmen
Wie zuletzt durch den mdr berichtet, halten die jahrelangen Wartezeiten zur Einbürgerung in Thüringen und Erfurt mit weiterhin bis zu 45 Monaten an. Zuletzt hatte sich das Problem in Erfurt verschärft. Zwar wurden 2025 neue Planstellen geschaffen, allerdings brach der Oberbürgermeister die Dauerausschreibung für diese Stellen im vergangenen Herbst eigenmächtig ab. Mit dem Doppelhaushalt 2026/27 gibt es keine Finanzierung für diese Planstellen mehr. Nimmt man den vorgesehenen Personalschlüssel des Landesverwaltungsamtes zur Grundlage, stehen damit in Erfurt nur etwa die Hälfe der notwendigen Sachbearbeiter*innen für den Bereich Einbürgerung zur Verfügung.
Mindestens 26 Untätigkeitsklagen hat die Stadt bereits verloren, weitere laufen noch.
Dazu erklärt Jasper Robeck, Sprecher für Migration der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Erfurt:
„Seit langer Zeit sind die jahrelangen Wartezeiten auf Einbürgerung in Erfurt bekannt. Gut qualifizierte, hoch motivierte junge Menschen verlassen die Landeshauptstadt, um in anderen Kommunen eingebürgert zu werden, weil sie in Erfurt keine Perspektive sehen. Andreas Horn trägt nicht nur als Oberbürgermeister die Verantwortung, sondern war zuvor schon als Ordnungsdezernent direkt für die Behörde verantwortlich. Eine politische Lösung ist spätestens im Dezember 2025 gescheitert, als die CDU-Fraktion, zusammen mit der SPD, beim Beschluss über den Doppelhaushalt 2026/27 die Finanzierung der bereits bestehenden Planstellen ablehnte. Zuvor hatte Oberbürgermeister Horn die Dauerausschreibung zurückgezogen. Dass die Einbürgerungsbehörde mit knapp 50% Besetzungsquote trotz mehr als 1000 neuen Anträgen je Jahr in den nächsten zwei Jahren keine neuen Mitarbeiter bekommt, ist eine Zumutung für die Betroffenen und die überlasteten Mitarbeiter*innen. Daher haben die Betroffenen mindestens eine Entschuldigung des Oberbürgermeisters und der Stadt für die unzumutbaren Wartezeiten verdient.“
„Dass der Oberbürgermeister und die CDU lieber in Kauf nehmen, dass Erfurt Einwohner*innen und vorm Verwaltungsgericht nahezu jede Klage verliert, statt die notwendigen Stellen zu besetzen, ist einer Landeshauptstadt unwürdig. Die Gleichgültigkeit gegenüber den Betroffenen überrascht nicht nur, sie zeigt auch, dass die Personalstrategie des Oberbürgermeisters gescheitert ist. Zumindest lässt sich nicht mit knappten Haushaltkassen argumentieren, wenn der Stapel unbearbeiteter Anträge immer größer wird, die Stadt jedoch zusätzliche Prozesskosten stemmen muss“, so Robeck abschließend.
V.i.S.d.P.: Astrid Rothe-Beinlich (0361 655 2030)
































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