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Grüne Fraktion dankt Wohnopia e.V. für ihr großes Engagement

Durch das Wohnprojekt Wohnopia e.V. wurde heute bekannt gegeben, dass aufgrund der langjährigen Verzögerung das Projekt mit den Objekten in der Talstraße nicht weitergeführt werden kann. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Gruppe hierfür den größten Respekt für diese schwierige Entscheidung aus und dankt für das unermüdliche Engagement, insbesondere auch in der Gestaltung einer alternativen, gerechten Wohnungspolitik in Erfurt. 

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Replik auf den Artikel „Das kann keiner bezahlen“: Erfurter WBG legt alle Wohnungsvorhaben auf Eis am 04. Januar 2024 in der Thüringer Allgemeinen Erfurt

Am 4. Januar 2024 erschien oben genannter Artikel in der Thüringer Allgemeinen. Darin thematisieren die Vorstandsvorsitzenden der WBG „Einheit“ Herr Büttner und Herr Gottschalk gestiegene Baupreise sowie mangelnde Unterstützung durch das Stadtplanungsamt. 

Vorangestellt muss Erwähnung finden, dass die WBG „Einheit“ mit ihrem genossenschaftlichen Ansatz ein dauerhafter Partner der Stadt Erfurt für die Versorgung der Erfurter*innen mit bezahlbarem Wohnraum ist. Die Vorstandsvorsitzenden haben sich mit ihrem jahrelangen Wirken in Erfurt und für ihre Mieter*innen verdient gemacht.

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Pressemitteilung: Grüne kritisieren die Verzögerung der neuen Wohngemeinnützigkeit (NWG)

Die Bundesregierung hat die Deadline zur Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit verpasst. Das Programm sollte bezahlbaren Wohnraum schaffen, indem es Wohnungsunternehmen, die sich zu dauerhaft günstigen Mieten verpflichten, Steuervorteile und Investitionszulagen gewährt.

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Grüne Fraktion fordert Milieuschutzgebiete zu prüfen und Strategie für Gewerbemieten zu entwickeln

„Die
neuen Bodenrichtwerte könnten Verdrängung und soziale Segregation in Erfurt weiter verstärken.
Aus unserer Sicht braucht es eine ernsthafte Prüfung von sozialen Erhaltungssatzungen
(umgangssprachlich: Milieuschutzgebiete) auch in Erfurt. Das Städtebaurecht gibt uns diese
Möglichkeit, wenn die Verdrängung angestammter Mieter*innen aus ihren Quartieren droht.
Dies gilt es in einer Voruntersuchung zu klären. Mit dem Milieuschutz würde sog. Luxussanierungen
vorgebeugt, aber notwendige Sanierungen könnten trotzdem stattfinden. Zudem entsteht
der Kommune bei anstehenden Veräußerungen von Häusern oder Wohnblocks die Möglichkeit
ein Vorkaufsrecht zu nutzen. Dieses Mittel hat sich als erfolgreich gegen Verdrängung
bewährt, deshalb sollten wir es auch für Erfurt in Erwägung ziehen.“

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