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AfD-Eilantrag abgelehnt: Wahlalter ab 16 Jahren bleibt

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat heute die Entscheidung über den Eilantrag der AfD zum `Wahlalter 16´ bei den anstehenden Kommunalwahlen verkündet. Dazu erklärt Alexander Thumfart, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im Erfurter Stadtrat:

Wir waren sehr zuversichtlich, dass der Eilantrag der AfD nicht zum Erfolg führen würde. Der Antrag war letztlich ein durchsichtiger Versuch, um junge Menschen von der demokratischen Wahl auszuschließen.

In der Vergangenheit hatte sich unter anderem der Thüringer Landesjugendring als Vertretung von 22 Jugendverbänden für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ausgesprochen. Auch in weiteren Bundesländern gilt diese Regelung bereits und findet großen Anklang. Denn Jugendliche ab 16 Jahren gehen proportional häufiger zur Wahl als ältere Semester.

Für uns ist die Wahl ab 16 ein wichtiges Instrument, um jungen Menschen mehr Mitsprache zu ermöglichen und somit bei Jugendlichen das Interesse an Politik zu wecken und zu steigern. Wir freuen uns deshalb, dass bei den Kommunalwahlen am 15. April nun auch die 16- und 17-Jährigen ihre Stimme abgeben können“, so Alexander Thumfart.

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