Ein Präzedenzfall für die Auslegung des Thüringer Straßengesetzes, der durch eine juristische Klärung auch anderen Kommunen Rechtssicherheit bieten könnte.
Pressemitteilung
Vorsicht ist das Gebot der Stunde, aber eine Ausweitung der Alkohlverbotszonen ist nicht die Lösung für den öffentlichen Raum & greift zu kurz.
Die nun gefundene ‚kreative‘ Lösung für den neuen Radweg in der Arnstädter Straße stellt keine zufriedenstellende Radverkehrsführung dar.